Es steht Ihnen frei, den Betrag der Mietkaution anzugeben, die für die Aufnahme eines Reisenden in Ihrer Wohnung gefordert wird, dies schon bei der Erstellung Ihrer Wohnungsanzeige. Der Betrag der Mietkaution wird dem Reisenden bei seiner Reservierungsanzeige angezeigt, aber nicht von seinem Konto abgehoben! Wir machen lediglich einen Abdruck seiner Kreditkarte, um darauf, falls notwendig, zurückgreifen zu können, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Um den Betrag der Mietkaution anzugeben, tun Sie dies bitte bei der Etappe "Preisoption", bewegen Sie die Maus auf "Fordern Sie eine Mietkaution?" , wählen Sie ja und geben Sie im Kästchen den Betrag ntant ein.
Wenn Ihre Mietkaution in Ihrer Wohnungsanzeige angegeben ist, obliegt es dem Reisenden bei einer bestätigten Reservierung, die jeweilige Mietkaution bei einer gültigen Reklamation Ihrerseits zu zahlen.
Wenn sie einen Antrag auf Einbehalt von der Mietkaution zu stellen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Abreisedatum Ihres Reisenden oder vor Einzug eines neuen Reisenden in die Räumlichkeiten tun, wenn diese vor Ablauf dieser Frist erfolgt.
Bei einem Antrag intervenieren wir als Mediator und nehmen das Geld bei dem Reisenden direkt über die Kreditkarte ein, die für die Zahlung verwendet wurde. Der entnommene Betrag wird nach dem Bedarf, gemäss den Beweisen (Rechnungen, Fotos, Beschreibung, etc) berechnet und auf Ihr Bankonto überwiesen.
Mit Sportihome benötigen Sie die früheren Vermietungsmethoden nicht mehr (Anzahlungen, Scheck für die Mietkaution, direkte Zahlung, etc.).
Notiz: Die Mietkaution kann nicht außerhalb der Internetseite bar abgewickelt werden
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