Gemäss dem französischen Finanzgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, sind die Buchungsplattformen fütr Ferienunterküinfte, die als Drittzahler auftreten, verpflichtet, die Kurtaxe einzuziehen und direkt bei den lokalen Behörden zu buchen.
Bei Sportihome sind wir von diesem Gesetz sehr begeistert, weil es den Gemeiden erlaubt, die Aufwertung des touristischen Erbes zu finanzieren. Ausserdem entsprechen sie voll und ganz unserem Ansatz, die Verwaltung von Reservierungen zwischen Einzelpersonen zu vereinfachen, so dass es sich lohnt, unsere Dienste zu nutzen, um mehr und besser zu mieten!
In der Tat können Reisende ihre Aufenthalte ohne Porbleme von Geld zu bekommen vor Ort in vollem Um fang nutzen. Auch auf der Gastgeberseite gibt es keine Rechenrätsel mehr und das Risiko von Strafen für fehlerhafte oder verspätete Erklärungen gegenüber den Gemeinden.
Unsere Team arbeiten aktiv daran, diesen neuen Dienst in der bestmöglichen Zeit zu integrieren. Allerding, die Jungenlichkeit des Gesetzes, seine Komplexität sowie die technischen Voraussetzungen führen jedoch dazu, dass wir erst im Jahr 2020 eine Wohnsitzsteuererhebung anbieten können, die unseren Qualitätsanforderungen entspricht.
In der Zwischenzeit reserviert Sportihome den Gästen weiterhin die Gesamtheit der Mieten und der Kurtaxe, wenn die Option auf Ihrer Anzeige aktiviert wurde (Wo die Höhe der Kurtaxe anzugeben ist).
Bei Reservierungen, die zwischen 2019 und Anfang 2020 auf unserer Plattform Sportihome vorgenommen werden, liegt es also an Ihnen als Gastgeber, die Aufenthaltsgebühren zu deklarieren und zu reservieren.
(Weitere Informationen https://www.servicepublic.fr/particuliers/vosdroits/F2048)
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